§ 11 des Tierschutzgesetzes
Diese gesetzliche Regelung dient dem Schutz der Tiere.
Uns liegt eine Erlaubnis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes vor.
Unsere Tiere stehen nur in Begleitung von mir oder eines Trainers der diesen Paragraphen besitzt für die Arbeit vor der Kamera zur Verfügung. Der Einsatz von Filmtieren gemäß §
11 Abschnitt 8 (1) Nr. 3b des Tierschutzgesetzes genehmigungspflichtig ist.
Alle Tiere in unserer Kartei werden regelmäßig tierärztlich untersucht, geimpft und entwurmt.
Alle Tiere leben als Familienmitglied mit engem Familienanschluss, zusammen mit anderen Tieren, Kindern usw. Somit ist der Umgang mit fremden Personen und fremden Situationen
besonders freundlich und umgänglich.